Berlin / Pressemitteilung
Scoring : Chancen nutzen, Risiken vermeiden
(22.06.2006) Immer mehr Banken, Versicherungen oder Telekommunikationsanbieter entscheiden bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Hilfe eines statistischen Verfahrens, dem so genannten Scoring. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in diesem Zusammenhang bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein Forschungsprojekt
des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein speziell zum Kredit-Scoring in Auftrag gegeben, welches im Rahmen eines Symposiums in der kommenden Woche vorgestellt und diskutiert wird.
Die Überprüfung der gängigen Scoring-Praxis wirft aus Sicht der Verbraucherpolitik eine Reihe von Fragen auf. Bereits jetzt ist ersichtlich, dass insbesondere der Vollzug des geltenden Rechts noch verbessert werden muss. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass weitere gesetzliche Regelungen – sei es im Bundesdatenschutzgesetz, dem BGB oder bei der Umsetzung der Bankenrichtlinie - angepasst bzw. erweitert werden müssen.
Das Scoring selbst muss indes differenziert betrachtet werden. Es ist ein statistisch-mathematisches Verfahren, das mit seinen objektivierbaren Ergebnissen zur Beurteilung einer Vertragsanbahnung durchaus Sinn macht. So bietet Scoring beispielsweise die Chance, der Verschuldung von Verbraucherinnen und Verbraucher vorzubeugen.
Folgende Kriterien sind aber an Scoring und möglicher gesetzlicher Änderungen anzulegen:
• Im Rahmen der Bonitätsprüfung sollten nur diejenigen Aspekte erfasst werden, die unmittelbar Relevanz für die Klärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse besitzen. Sozialdemographische oder gar andere diskriminierende Merkmale dürfen nicht erfasst werden.
• Entscheidungen im Rahmen von Vertragsanbahnungen dürfen nicht in einem rein automatisierten Verfahren erfolgen. Einwände gegen das Ergebnis des Scoring-Verfahrens müssen individuell geprüft werden, Einwendungen möglich sein.
• Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen genau darüber aufgeklärt werden, welche Daten erhoben werden, welchen Zweck die Datenerhebung hat, wie diese verwendet werden und ob etwa auf Datenbestände Dritter zugegriffen wird.
• Jeder muss in die Lage versetzt werden kostenlose Auskunft über seinen Score-Wert zu erhalten, es müssen Maßnahmen entwickelt und kommuniziert werden, wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Score-Wert verbessern können.
• Die Chancen auf einen günstigen Kredit dürfen sich nicht dadurch verschlechtern, dass bei mehreren Instituten Angebote eingeholt werden.
• Es muss das Recht der zweiten Chance, also der Rehabilitierung bei – z. B. finanzieller – Verfehlung geben.
Vor diesem Hintergrund muss weiterhin ein intensiver Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucherverbänden, den Organisationen der Datenerhebung und- Lieferung und der Politik geben, um hier die notwendige Transparenz zu schaffen. Hierbei sei positiv erwähnt, dass sich der Bankenverband bereits sehr offen für Gespräche zeigte. Wir werden die Kreditinstitute dabei beim Wort nehmen.
Auch für Scoring muss das gelten, was in der Verbraucherpolitik gilt: Verfahren müssen transparent sein, Informationen müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich sein und es darf keine Diskriminierung erfolgen.
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