Bilanz zur Verbraucherpoltik
Als Verbraucherpolitiker bin ich aktiv an vielen Entscheidungen beteiligt, die den Bürgern mehr Rechte und Sicherheit geben.
Mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion haben wir uns in der letzten Legislaturperiode einer aktiven Verbraucherpolitik verpflichtet gefühlt, die nicht nur reagiert und die Verbraucherinnen und Verbraucher schützt, sondern aktiv unser Wirtschaftsleben mitgestaltet. Im engen Zusammenhang mit einer nachhaltigen Landbewirtschaftung müssen wir die Interessen von Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Natur in Einklang bringen. Das war und ist oft nicht einfach – gerade in Zusammenarbeit mit der oft übertrieben wirtschaftsfreundlichen Union.
Was konnten wir erreichen?
Im Juli 2007 haben wir endlich ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation verabschiedet. Darin werden die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit von sich aus über Missstände im Bereich von Lebens- und Futtermitteln oder Bedarfsgegenständen wie z. B. Kosmetika, Spielwaren und Wein zu informieren. Dabei sind auch die Namen der Hersteller und der betroffenen Erzeugnisse zu nennen.
Wir haben die Rechte der Bahnkunden gestärkt. Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer haben europaweit künftig erstmals verbriefte Rechte, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Es gibt Ansprüche auf Entschädigungen, die u. a. nach der Dauer der Verspätung gestaffelt werden. Noch weitergehende Regelungen gelten für den Nahverkehr, z.B. wenn nachts das Ziel nicht mehr erreicht werden kann.
Ein besonderes Anliegen war mir die unerwünschte Telefonwerbung, die sich in den letzten Jahren zu einem die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt hat, drastisch zu reduzieren. Außerdem wurden vermehrt Fälle von „untergeschobenen“ Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Telefonwerbung, bekannt. Wir haben das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Bereich durch das Gesetz zur besseren Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung erheblich verbessert. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig telefonisch geschlossene Verträge generell widerrufen. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung werden künftig mit einem Bußgeld geahndet. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten haben wir auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbung mittels eines Telefonanrufs verboten.
Mit einer umfangreichen Reform des Versicherungsvertragsgesetzes haben wir einen gerechteren Interessenausgleich zugunsten der Versicherten geschaffen. Die Verbraucher profitieren in Zukunft von verbesserten Beratungs- und Informationspflichten und werden bei der Lebensversicherung angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschaften Überschüssen beteiligt. Daneben wurde dafür gesorgt, dass Versicherungsvermittler sich qualifizieren und registrieren sowie eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen worden. Wer mit günstigen Krediten wirbt, muss auch sicherstellen, dass mindestens 2/3 der Verbraucherinnen und Verbraucher solche Kredite bekommen können.
Als Resultat der weltweiten Finanzkrise haben wir die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung verbessert: Künftig muss der Finanzberater in einem schriftlichen Protokoll, das dem Kunden auszuhändigen ist darlegen, welche Gründe für die Anlageempfehlung maßgeblich waren; zudem wurden die Verjährungsfristen auf bis zu 10 Jahre verlängert.
Der Datenschutz im privaten Geschäftsverkehr wurde deutlich verbessert: Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Datenschutzgesetzes wurden erstmals konkrete Regelungen zur Tätigkeit von Auskunfteien erlassen. Die Betroffenen erhalten Informations- und Auskunftsrechte über die gespeicherten Daten, insbesondere von sogenannten Scoringverfahren, die die Bonität z. B. eines Handykunden oder Kreditnehmers prüfen, und können eine Korrektur von falschen Daten verlangen.
Tabakerzeugnisse dürfen nicht mehr in Zeitungen, Zeitschriften, im Internet sowie im Hörfunk beworben werden.
Im Gentechnikrecht haben wir Verbesserungen vorgenommen. 2007 wurden verantwortbare Erleichterungen für die Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland beschlossen, wobei der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel bleibt und Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern sowie die Koexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen gewährleistet wird. Die Haftungsregelung bleibt unverändert bestehen und das öffentlich einsehbare Standortregister erhalten. Durch eine neue Regelung zur Kennzeichnung von Produkten „ohne Gentechnik“ können Verbraucher künftig erkennen, dass die Lebensmittel ohne Gentechnik hergestellt wurden und die Tiere gentechnikfreies Futter bekommen haben.
Im November 2007 haben wir das geänderte Tierschutzgesetz beschlossen. Mobile Tierschauen und Zirkusbetriebe mit Tierhaltung werden nunmehr zum Schutz der Tiere in einem entsprechenden Register erfasst. Durch das Register soll erreicht werden, dass in jedem Bundesland von den Behörden die selben Daten erhoben und in allen Behörden automatisierte Verfahren angewendet werden, damit eine schnelle Datenübermittlung möglich und die generelle Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften sichergestellt wird.
Was wollen wir erreichen?
In unserem Regierungsprogramm haben wir Ziele in der Verbraucherpolitik definiert:
Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und schützen. Die Menschen sollen darauf vertrauen können, dass Lebensmittel gesund, Geräte sicher und Telefone keine Kostenfallen sind und dass Finanzanlagen halten, was sie versprechen.
Die Nachfrage entscheidet mit. In einer Marktwirtschaft entscheiden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher über Erfolg oder Misserfolg von Unternehmen und somit über die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft und die soziale und ökologische Qualität einer Gesellschaft. Konsumentinnen und Konsumenten haben Einflussmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Verbraucherpolitik ermöglicht ein Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ziele unserer Verbraucherpolitik sind Information, Transparenz und Sicherheit.
Verbraucherinformation. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich informieren. Sie sollen dazu mehr Rechte bekommen und schnell und unkompliziert Produkte vergleichen und eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Deshalb wollen wir die Ampelkennzeichnung für Nährwerte bei Lebensmitteln und klare Aussagen über Inhalte, Eigenschaften und Herkunft von Produkten.
Verbraucherrechte durchsetzen. Wir wollen Verbraucher stärken und sie unterstützen, damit sie ihr Recht auch bekommen. Dazu brauchen wir starke Verbraucherorganisationen. Wir wollen die Verbraucherorganisationen – zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben – als „Marktwächter“ beauftragen, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, zu warnen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Wahlfreiheit in Sachen Gentechnik. Die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt Genveränderungen in Lebensmitteln ab. Um Transparenz im gesamten Europäischen Binnenmarkt herzustellen, setzen wir uns für die Ausweitung der Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln auf Erzeugnisse ein, die von mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefütterten Tieren stammen. Die von der SPD durchgesetzte „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung wollen wir mit einem einheitlichen Label vorantreiben. Wir werden auf eine Änderung des europäischen Rechts hinarbeiten, die die verbindliche Einrichtung gentechnikfreier Regionen ermöglicht.
Lebensmittelkennzeichnung. Bei einer Lebensmittelkennzeichnung ist entscheidend, dass die Nährwertangaben der Lebensmittel schnell und unkompliziert erkennbar sind, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die Produkte vergleichen und eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Eine Ampelkennzeichnung ist auch eine wichtige Maßnahme vorsorgender Gesundheitspolitik.









